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1. März 2024 | 07:00 Uhr
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Vorkasse-Rückerstattung bei Beherbergungsverbot

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Was killt jeden Hospitality-Pitch?

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Ein Reiseunternehmer hatte für eine Gruppenreise ein Hotel gebucht und dafür eine Anzahlung geleistet. Wegen des Corona-Beherbergungsverbotes hatte das Hotel die Buchung storniert und das Geld auf einem Gutscheinkonto geparkt. Dagegen hatte das Reiseunternehmen geklagt. Der Bundesgerichtshof entschied, dass eine Verschiebung der Reise auf einen Zeitraum nach Aufhebung des Beherbergungsverbots dem Kläger nicht zugemutet werden könne und die Anzahlung zurückzuzahlen sei. Tophotel