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13. Dezember 2021 | 13:50 Uhr
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Ausgleich für coronabedingte Hochzeitsabsage

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Jenseits der Hotellobby – jetzt hören

Der neue Podcast für zukunftsgerichtete Hoteliers. Jeden Monat sprechen Mews & Ronald M. Arndt mit führenden Köpfen der Branche über das, was Hotels heute und morgen bewegt. 

🎧  Hier geht’s zum Podcast. 

Für eine Hochzeit im August 2020 wurde für 5.000 Euro ein Schloss angemietet. Wegen Coronaauflagen hätten nur 50 statt geplanter 120 Gäste teilnehmen können, weswegen das Paar die Feier absagte. Das Oberlandesgericht Celle verweigerte dem klagenden Vermieter zwar die Miete, sprach ihm aber eine Ausgleichszahlung von 2.000 Euro zu. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wurde Revision beim Bundesgerichtshof zugelassen. Zeit

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