BGH erklärt Bookings "enge Bestpreisklausel" für unzulässig
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Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs dürfen Hotels auf ihrer eigenen Website Zimmer günstiger verkaufen als es Booking auf seinem Portal tut. Damit widerspricht der BGH einem anderslautenden Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf. IHA