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6. August 2020 | 07:00 Uhr
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BGH erklärt Bookings "enge Bestpreisklausel" für unzulässig

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Dietmar Dahmen: Reiten Sie den Hai des Wandels

Visionär und Top-Speaker Dietmar Dahmen inspiriert mit radikaler Kundenzentrierung und Transformation. Entdecken Sie, wie Hotels den „Hai des Wandels“ sicher reiten. Live beim QR REDEBEDARF „NextGuest: data. travel. future.“ am 23. Oktober 2025 in Frankfurt – kostenfrei für Hoteliers! Information & Anmeldung  

Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs dürfen Hotels auf ihrer eigenen Website Zimmer günstiger verkaufen als es Booking auf seinem Portal tut. Damit widerspricht der BGH einem anderslautenden Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf. IHA

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