BGH erklärt Bookings "enge Bestpreisklausel" für unzulässig
Dietmar Dahmen: Reiten Sie den Hai des Wandels
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Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs dürfen Hotels auf ihrer eigenen Website Zimmer günstiger verkaufen als es Booking auf seinem Portal tut. Damit widerspricht der BGH einem anderslautenden Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf. IHA