Gericht lehnt Entschädigung wegen Corona-Schließung ab

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Ein Gastronom aus Steinhude bei Hannover hatte 10.000 Euro Entschädigung vom Land Niedersachsen verlangt, weil er sein Lokal aufgrund behördlicher Anordnung schließen musste. Das Landgericht Hannover lehnte die Klage ab, da es dafür keine Anspruchsgrundlage gäbe. Der Dehoga weist auf die noch ausstehende, letztinstandliche Rechtsprechung hin. AHGZ