Geringe Chancen für Lockdown-Betroffene auf Entschädigung
Die Richter am Bundesgerichtshof bezweifeln, dass die im Gesetz vorgesehenen Entschädigungsregeln für flächendeckende Betriebsschließungen gedacht sind. Somit kämen sie für die behördlich angeordneten Schließungen in den ersten Pandemie-Wochen nicht zum Tragen. Die BGH-Entscheidung steht aber noch aus.

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Der BGH macht Lockdown-Betroffenen wenig Hoffnung auf Entschädigungszahlungen des Staates
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Der Vorsitzende Richter Ulrich Herrmann sagte bei der Verhandlung eines Musterfalls aus Brandenburg laut Web.de, es gehe hier möglicherweise generell nicht um Staatshaftung, sondern um eine sozialstaatliche Frage. Der Fall habe grundsätzliche Bedeutung. Bundesweit gebe es eine sehr große Zahl ähnlicher Gerichtsverfahren. Das BGH-Urteil dazu soll am 17. März verkündet werden.