Hotel darf zahlungsunwilliger Anwältin Hausverbot erteilen
Eine Rechtsanwältin weigerte sich, ihre Hotelrechnung von rund 1.300 Euro zu bezahlen, nachdem sie im Restaurant des Hotels angeblich eine Ratte gesehen hatte. Daraufhin sprach das Fünf-Sterne-Hotel ihr gegenüber ein Hausverbot aus, wogegen die Anwältin wiederum Klage erhob. Das Amtsgericht München urteilte jetzt, dass das Hotel das Recht hatte, das Hausverbot auszusprechen. Begründung: Es gebe schließlich genügend Alternativen für vergleichbare Hotels in München, und das Hotel müsse mit der zahlungsunwilligen Kundin keine neuen Verträge eingehen. LTO