Tägliche News für die Hotellerie

1. April 2021 | 07:00 Uhr
Teilen
Mailen

IHA unterstützt Sammelklage von 2.000 Hotels gegen Booking

Gegenstand der am Landgericht Berlin eingereichten Klage ist der bereits seit 2004 schwelende Streit um die von Booking eingesetzten Preisparitäts-Klauseln. Der Hotelverband Deutschland (IHA) hilft rund 2.000 Hoteliers dabei, ihren Anspruch auf "Schadensersatz wegen kartellrechtswidriger Bestpreis-Klauseln" durchzusetzen.

Justitia

Rund 2.000 Hotels ziehen mit Unterstützung des IHA gegen Booking vor Gericht.

Anzeige
KAJ

Wir bringen Hospitality-Zulieferer und Hotelbetreiber zusammen!

Mit KAJ Hotel Networks profitieren Hotels von starken Hospitality-Zulieferern aus dem KAJ–Netzwerk und ausgewählten Dienstleistungen im Bereich Einkauf, Hotelimmobilien und Qualitätskontrolle. Mehr Infos

"Nach mehrmonatigen, eigentlich konstruktiv verlaufenden Vergleichsverhandlungen hat Booking Ende Oktober vergangenen Jahres überraschend den Verhandlungstisch verlassen und willkürlich 66 an der Initiative teilnehmende Hotels vor einem niederländischen Gericht in Amsterdam auf ‚negative Feststellung seiner Haftung‘ verklagt", erläutert Otto Lindner als Vorsitzender das Vorgehen des Hotelverbandes Deutschland (IHA). Damit sei den übrigen 2.000 Hotels keine andere Option geblieben, als selbst beim Landgericht Berlin eine Sammelklage einzureichen.

Erst 2015 ändert Booking die AGB

Das Bundeskartellamt hatte im Jahr 2013 auf Beschwerde des IHA ein Verfahren wegen der Verwendung kartellrechtswidriger Bestpreis-Klauseln gegen Booking eingeleitet. Nachdem sowohl das Bundeskartellamt als auch das Oberlandesgericht Düsseldorf im Parallelfall HRS keine Zweifel daran gelassen hatten, dass die Bestpreis-Klauseln mit deutschem und europäischem Kartellrecht unvereinbar sind, strich sie Booking letztlich im Jahr 2015 aus seinen Geschäftsbedingungen in Deutschland.

Zehn Jahre Bestpreisklausel

Zu diesem Zeitpunkt hatte Booking die Klauseln allerdings schon mehr als zehn Jahre zur Anwendung gebracht und hierdurch den Wettbewerb zwischen den Hotelbuchungsportalen und zum Direktvertrieb der Hotellerie massiv beschränkt, so die Sicht des IHA. "Unter dem Regime der Bestpreis-Kauseln konnten sich die Buchungsprovisionen seit 2004 nicht nur auf überhöhtem Niveau halten, sondern sich über die Jahre sogar signifikant erhöhen“, sagt Markus  Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland. Man wolle den Anspruch der Hotels auf Schadensersatz nach den Grundsätzen des deutschen und europäischen Kartellrechts gegen Booking vor den zuständigen Gerichten in Berlin und Amsterdam durchsetzen.

Ohne Kostenrisiko vor Gericht ziehen

Da die Durchsetzung der Ansprüche im Alleingang für viele Hotels mit prohibitiven Kosten und Risiken verbunden wäre, hat der Hotelverband die Interessen gebündelt und durch Abkommen mit renommierten Prozessfinanzierern sichergestellt, dass die Hotels die gerichtlichen Auseinandersetzungen ohne Kostenrisiken durchstehen können.

Anzeige Hotel vor9