Hotel haftet für Schäden durch Parkservice
Das Oberlandesgericht Köln hat einem Hotelgast Schadensersatz in Höhe von rund 6.000 Euro zugesprochen. Statt in der Hotelgarage hatte ein Mitarbeiter das Fahrzeug in einer Parkbucht abgestellt und dabei die Reifen erheblich beschädigt. Ein Gutachter wies nach, dass der Schaden nicht vorher vorlag, wie das Hotel behauptete. Focus