Rechtsunsicherheit zu Bild von Fototapete im Internet
Stellt ein Bild eines Hotelzimmers im Internet, auf dem im Hintergrund eine Fototapete zu sehen ist, eine Urheberrechtsverletzung dar oder nicht? Gerichte in Deutschland sind sich uneins. Das Landgericht Köln sieht sehr wohl eine Urheberrechtsverletzung. Das Landgericht Düsseldorf und Stuttgart hingegen nicht.
Das Landgericht Köln argumentiert, dass mit dem Kauf einer Fototapete nur das Sacheigentum und keine urheberrechtlichen Nutzungsrechte übertragen würden. Das Landgericht Stuttgart meint hingegen, dass dies unerheblich sei. Der Urheber sei nach Treu und Glauben verpflichtet, in die Nutzung der Fototapete einzuwilligen.
In die gleiche Richtung zielt das Urteil des Landgerichts Düsseldorf. Das Fachportal Anwalt.de führt hierzu aus: "Vom Käufer einer Fototapete könne nicht erwartet werden, dass dieser dafür sorgt und ggf. unterbindet, dass in Räumen mit Fototapete keine Fotos gemacht und ins Internet gestellt oder aber die Tapeten auf den Fotos zuvor unkenntlich gemacht werden. Der Verkauf einer Fototapete schließt die Übertragung der Nutzungsrechte ein." Gegen die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf wurde Berufung eingelegt. Jedoch hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die Entscheidung der Vorinstanz bestätigt.
Einem Rechtsstreit sicher aus dem Weg geht der, der auf die Abbildung von Fototapeten im Internet verzichtet.