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13. Januar 2026 | 22:22 Uhr
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Ab April 3,5 Prozent mehr Geld in Baden-Württemberg

Der Dehoga und die Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten (NGG) haben sich am 12. Januar auf einen neuen Entgelttarifvertrag für das baden-württembergische Gastgewerbe geeinigt. Er hat eine Laufzeit bis 31. März 2028 und sieht die Anhebung der Löhne und Gehälter in drei Stufen vor. Ab April gibt es 3,5 Prozent mehr.

Deal Uebernahme Handshake Verhandlung 169 Foto iStock metamorworks

Nach zähen Verhandlungen haben sich Dehoga und NGG auf einen neuen Tarifabschluss in Baden-Württemberg geeinigt

"Dass wir trotz weit auseinanderliegender Positionen zu einer Einigung gekommen sind, zeigt, dass die Tarifpartnerschaft im baden-württembergischen Gastgewerbe funktioniert. Das ist ein gutes Signal für die Branche im Land, kommentiert Dehoga-Landesvorsitzender Hans-Ulrich Kauderer das Verhandlungsergebnis. Alexander Münchow, Verhandlungsführer der NGG meinte: "Wir konnten einen guten Tarifabschluss erzielen. Dies ist ein Erfolg für die Beschäftigten in Hotels und Gastro im Land."

Die Entgelte steigen in drei Stufen

In der ersten Stufe steigen die Löhne und Gehälter der Beschäftigten ab April 2026 um 3,5 Prozent. Die zweite Stufe greift ab Januar 2027 und sieht eine weitere Entgelt-Erhöhung um 3,5 Prozent vor. In einer dritten Stufe werden die Löhne und Gehälter ab September 2027 dann nochmals um zwei Prozent angehoben. Die Regelung gilt auch für die Auszubildenden.

Untere Lohngruppen haben Abstand zum Mindestlohn

Abweichend von diesen prozentualen Erhöhungen werden die Löhne für die unteren Tarifgruppen (ungelernte Mitarbeitende) über das Niveau des gesetzlichen Mindestlohns angehoben: In der ersten Stufe (ab April 2026) steigen die Löhne in Tarifgruppe 1A (angeleitete Kräfte) auf 14,10 Euro pro Stunde und in Tarifgruppe 1B (angelernte Kräfte) auf 14,70 Euro pro Stunde. In der zweiten Erhöhungsstufe (ab Januar 2027) werden die Tarifgruppen für ungelernte Arbeitnehmer dann nochmals auf 14,80 Euro pro Stunde (Tarifgruppe 1A) bzw. auf 15,40 Euro pro Stunde (Tarifgruppe 1B) angehoben. Die dritte Lohnerhöhungsstufe (plus zwei Prozent ab September 2027) greift dann ab Tarifgruppe 2 (ausgebildete Fachkräfte).

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