Kein Schadenersatz nach Corona-Betriebsschließung
Intercompany-Funktionen in Hotels
In diesem Workshop zeigen wir Hoteliers, wie sie Buchhaltungsprozesse in Hotel-Gruppen zentral steuern – von Stammdaten über Statusübersicht hin zur Vereinfachung der Konsolidierung der Gruppen-Bilanz. Klar, digital, nachvollziehbar. Für mehr Zeit – und weniger doppelte Arbeit. Anmelden
Touristische Einrichtungen haben nach einer coronabedingten Betriebsschließung keinen Anspruch auf Schadenersatz durch ihre Versicherung, wenn die Erkrankung zu diesem Zeitpunkt noch nicht im Infektionsschutzgesetz aufgenommen war. Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Rostock die Klage von drei Betrieben wegen des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 abgewiesen. Laut Gericht wurde Covid-19 erst am 23. Mai in das Gesetz aufgenommen. Hogapage